Rechtliche Aspekte von Schließfächern in Deutschland: Das sollten Sie wissen
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Schließfächer sind grundsätzlich eine beliebte und sichere Möglichkeit, wichtige Unterlagen und Wertgegenstände aufzubewahren. Wer überlegt, ein Schließfach anzumieten, sollte allerdings die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Denn nur wer diesbezüglich informiert ist, kann in der Praxis die richtigen Entscheidungen treffen. Wir gehen im folgenden Text deshalb diesbezüglich auf die wichtigsten Aspekte ein. Dabei ist eine Differenzierung zwischen Bankschließfächern sowie bankunabhängigen Schließfächern sinnvoll. Abschließend werfen wir zudem einen kurzen Blick auf die Situation in der Schweiz. Dabei klären wir auch, warum sich viele Deutsche dafür entscheiden, ein Schließfach statt in Deutschland in der benachbarten Alpenrepublik anzumieten.
Wir haben den Artikel für Sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und verfasst. Allerdings ersetzt dieser dennoch keine Rechtsberatung und dient nur zur allgemeinen Information. Für eine individuelle, rechtssichere und vollumfängliche Beratung sollten Sie sich deshalb an einen qualifizierten Anwalt wenden.
Diese Frage soll der folgende Artikel beantworten – ein Überblick:
- Ist in Deutschland eine Registrierung der in Schließfächern gelagerten Wertgegenstände erforderlich?
- Wie anonym ist die Anmietung bei Bankschließfächern und bankunabhängigen Schließfächern in Deutschland?
- Was für Meldepflichten existieren in Deutschland in Zusammenhang mit Schließfächern und wer kann auf die Daten zugreifen?
- Welche rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten bestehen auf die in Schließfächern gelagerten Gegenstände in Deutschland?
- Wie und warum unterscheidet sich in der Schweiz die rechtliche Situation?
- Warum mieten immer häufiger Personen Schließfächer bei privaten Lagerunternehmen in der Schweiz?
Registrierung von Vermögenswerten: Besteht eine Pflicht, den Inhalt eines Schließfachs anzugeben?
Schließfächer im Allgemeinen und Wertschließfächer im Besonderen dienen oft zur sicheren Aufbewahrung von Vermögenswerten. Dazu zählen beispielsweise Edelmetalle in Münz- oder Barrenform. Grundsätzlich besteht in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, die in solchen Schließfächern gelagerten Vermögenswerte gegenüber staatlichen Stellen zu registrieren. Das gilt unabhängig davon, ob die Schließfächer bei Banken, bei spezialisierten Lagerunternehmen oder Edelmetallhändlern angemietet sind. Der Mieter eines Schließfachs kann also frei entscheiden, welche Gegenstände er darin aufbewahrt, ohne dies den Behörden mitzuteilen. Vor allem Banken sind in Deutschland jedoch dazu verpflichtet, einen Verdacht auf Geldwäsche an die zuständigen Stellen zu melden. Hier greifen insbesondere EU-Geldwäsche-Richtlinien. Diese Vorgaben beziehen sich allerdings in erster Linie auf verdächtige Kontotransaktionen.
Registrierung von Schließfächern: Wie anonym sind Anmietung und Mietverhältnis?
Bei der Anmietung eines Bankschließfachs ist es mit der Anonymität der Kunden allerdings schnell vorbei. Das liegt daran, dass Banken in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sind, bestimmte Daten des Mieters zu erfassen. Dabei handelt es sich vor allem um Stammdaten wie:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Schließfachnummer
Sie haben ein Schließfach bei einer Bank angemietet, aber diese Angaben gar nicht machen müssen? Das dürfte daran liegen, dass die Schließfachanmietung praktisch nur für Kunden der jeweiligen Bank möglich ist, die hier bereits ein Bankkonto führen. Dementsprechend liegen diese Daten dem Institut schon vor. Das hat für die Banken auch den Vorteil, dass sie die fällige Miete bequem von Ihrem Konto einziehen können.
Etwas mehr Anonymität gibt es zwar bei Wertschließfächern außerhalb des Bankensystems. Allerdings müssen auch hier etwa Edelmetallhändler Verdachtsfälle bezüglich Geldwäsche den jeweiligen Aufsichtsbehörden melden. Auch hier spielen vor allem EU-Richtlinien eine wichtige Rolle und sorgen für einen beträchtlichen Mehraufwand. Kein Wunder also, dass viele Händler inzwischen überhaupt keine anonymen Tafelgeschäfte mehr anbieten, sondern oft nur noch elektronische Transaktionen offerieren. Da im Regelfall so oft auch hier für die Mietzahlung ein Bankkonto erforderlich ist, schränkt das die Anonymität der Kunden entscheidend ein.
Meldepflicht von Schließfächern: Was passiert mit den Daten?
Die Banken sind in Deutschland jedoch nicht nur zur Erfassung der Stammdaten ihrer Schließfachmieter verpflichtet. Sie müssen diese auch melden. Die Speicherung dieser gemeldeten Informationen erfolgt in speziellen, zentral organisierten Datenbanken. Auf diese hat etwa die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zugriff. Die Datenweitergabe an weitere Behörden ist in Verdachtsfällen ebenfalls möglich.
Über das automatische Kontenabrufverfahren kann auch das deutsche Bundeszentralamt für Steuern – etwa für Finanzämter, Gerichtsvollzieher oder Sozialbehörden – unter bestimmten Umständen Informationen zu bestehenden Schließfächern abrufen. Betroffen sind von dieser Praxis übrigens nicht nur deutsche Banken, sondern auch ausländische Institute, die Filialen in Deutschland betreiben. Das Ergebnis ist ein fast „gläserner“ Bürger, von dem bekannt ist, welche Depots, Konten und Schließfächer er bei welchen Banken besitzt. Diese Vorgehensweise zielt nicht nur darauf ab, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zu verhindern. Sie soll auch steuerliche Transparenz gewährleisten. Die Regelung greift allerdings auch in die Privatsphäre zahlreicher grundehrlicher Schließfachmieter herein. Diese müssen zudem darauf vertrauen, dass ihre Daten sicher und effektiv vor Hackern geschützt sind.
Auf private Schließfachanbieter erstreckt sich eine derartige Meldepflicht (noch) nicht. Allerdings existieren politische Bestrebungen einiger Interessengruppen, die in Richtung einer Meldepflicht gehen, um so mehr Transparenz zu schaffen. Eine wichtige Einschränkung existiert jedoch bereits jetzt. Diese wird nach dem Ableben des Schließfachmieters relevant. Denn nach dessen Tod greift das deutsche Erbschaftsteuergesetz. Gemäß diesem ist es erforderlich, den Wert sämtlicher Vermögensgegenstände des Erblassers zu erfassen. Dazu zählen auch Wertgegenstände, die in Schließfächern gelagert sind. Auf Basis der Wertermittlung erfolgt dann die Festsetzung der an den Staat zu bezahlenden Erbschaftssteuer. Dementsprechend ist deshalb auch die Angabe des Werts von Schließfachinhalten verpflichtend und im Interesse des Staates.
Zugriffsmöglichkeiten auf Schließfachinhalte: Was ist erlaubt?
Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf den Inhalt von Bankschließfächern erhalten. Dies geschieht etwa zur Durchsetzung steuerlicher Ansprüche, kann aber auch aus anderen Gründen erfolgen. Eine Bank ist in Deutschland allgemein dazu verpflichtet, auf behördliche Anordnung jedes Schließfach zu öffnen. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses oder einer entsprechenden behördlichen Anordnung die Bank den Zugang zum Schließfach gewähren muss. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass bereits ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Auch die Sicherstellung von vermeintlichen Beweismitteln und Vermögenswerten im Rahmen von laufenden Ermittlungen ist möglich.
Bei privaten Schließfachanbietern in Deutschland bestehen zwar grundsätzlich ganz ähnliche Zugriffsmöglichkeiten. Allerdings besteht derzeit, wie bereits skizziert, im Unterschied zu den mit Konten verbundenen Bankschließfächern keine allgemeine Meldepflicht. Das wiederum kann die Auffindbarkeit der Schließfächer erschweren.
Zum Vergleich: So sieht die rechtliche Situation für Schließfachmieter in der Schweiz aus
In der Schweiz gelten bei Schließfächern grundsätzlich ganz andere rechtliche Rahmenbedingungen. Das liegt auch daran, dass die Alpenrepublik weder Teil der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums ist. Dementsprechend sind auch EU-Richtlinien hier nicht verpflichtend. Dennoch gibt es bei Bankschließfächern Parallelen zur Situation in Deutschland. Denn auch hier vermieten Banken diese in der Regel nur an Kunden, die beim jeweiligen Institut bereits ein Konto haben oder bereit sind, ein solches zu eröffnen. Das geht dann jedoch zulasten der Anonymität.
Der Königsweg für Sparer, die auf Diskretion und Sicherheit besonderen Wert legen, ist deshalb ein Schließfach, das spezialisierte Lagerunternehmen in der Schweiz anbieten. Hier bestehen nicht nur keinerlei Meldepflichten. Auch ein Bankkonto ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich. So erfährt selbst der Anbieter der Lagerleistung keine sensiblen Informationen des Mieters. Gleichzeitig sind hier die Sicherheitsvorkehrungen bei vertrauenswürdigen Lagerunternehmen oft höher als bei Banken, für die Schließfächer nicht (mehr) zum Kerngeschäft gehören. Da nicht nur Schweizer, sondern auch Deutsche diesen Service nutzen können, hat die Zahl der Anmietungen von Schließfächern bei Lagerunternehmen in der Schweiz in den letzten Jahren zugenommen. Bevor hier Dritte auf Schließfachinhalte zugreifen können, müssen diese zunächst einige Hürden überwinden – und erst einmal überhaupt Kenntnis von der Existenz des Schließfachs erlangen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte bezüglich rechtlicher Aspekte von Schließfächern in Deutschland:
- Wertschließfächer eignen sich grundsätzlich gut zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, auch weil Mieter den Inhalt nicht angeben müssen.
- Wertschließfächer eignen sich grundsätzlich gut zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, auch weil Mieter den Inhalt nicht angeben müssen.
- Allerdings ist in Deutschland insbesondere bei Bankschließfächern die Privatsphäre von Kunden stark eingeschränkt.
- Banken müssen in Deutschland nicht nur die Daten von Schließfachmietern erfassen, sondern diese auch an eine zentrale Datenbank melden.
- Auf diese Informationen können etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder das Bundeszentralamt für Steuern zugreifen.
- Etwas mehr Privatsphäre bieten Wertschließfächer, die spezialisierte Lagerunternehmen anbieten, aber auch hier kann es Einschränkungen geben.
- Wer von maximaler Anonymität und hoher Sicherheit profitieren möchte und kein „gläserner“ Bürger werden möchte, sollte ein Schließfach bei einem seriösen privaten Lageranbieter in der Schweiz anmieten.
Veröffentlicht: 13. März 2025
Aktualisiert: 13. März 2025