Wie sollte ich die Nachfolgeregelung für mein Schließfach am besten planen?
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Ein Schließfach ist ideal dafür geeignet, um Vermögenswerte und wichtige Unterlagen sicher aufzubewahren. Dabei bieten vor allem Tresorfächer, die darauf spezialisierte Unternehmen offerieren, viele Vorteile. Doch was passiert nach Ihrem Tod mit dem Schließfach und dessen Inhalt? Das ist natürlich eine Frage, mit der sich niemand gerne beschäftigt. Es ist dennoch sinnvoll, frühzeitig Regelungen zu treffen, um Komplikationen zu vermeiden und Ihren Vertrauten das Leben zu erleichtern. Wir erläutern, wie und warum Sie eine Nachfolgeregelung ausgestalten sollten, welche Punkte hier insbesondere regelungsbedürftig sind und wo Fallstricke lauern. Dafür haben wir auf Basis der aktuellen Rechtslage sorgfältig recherchiert und den folgenden Text nach bestem Wissen verfasst. Haben Sie dennoch bitte dafür Verständnis, dass wir keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bei Bedarf zusätzlich einen Spezialisten für Erbschaftsrecht zu konsultieren.
Überblick: Die wichtigsten Fragen bei der Planung der Nachfolgeregelung für ein Schließfach
- Was eine Nachfolgeregelung beinhaltet
- Warum eine Nachfolgeregelung für ein Schließfach wichtig ist
- Wer nach dem Tod des Schließfachmieters Zugriff darauf hat
- Welche Schritte eine Nachfolgeregelung umfassen sollte
- Was für Dokumente Erben benötigen
- Wo typische Fallstricke bei der Nachfolgeregelung drohen
Worum geht es bei der Nachfolgeregelung für ein Schließfach und wie sollte diese ausgestaltet sein?
Eine Nachfolgeregelung tritt grundsätzlich nur in bestimmten Fällen in Kraft. Dabei handelt es sich meistens um den Tod der Person, die für sein Eigentum entsprechende Regelungen trifft. Es ist es jedoch auch möglich, für den Eintritt anderer Ereignisse solche Vorkehrungen zu treffen – beispielsweise falls es wegen Krankheit oder Unfall zur Geschäftsunfähigkeit kommt. Wir wollen uns aber auf den ersten Fall konzentrieren, wobei sich aber zahlreiche Faktoren übertragen lassen. Die Nachfolgeregelung für Ihr Schließfach umfasst Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Zugriff auf dessen Inhalt auch nach Ihrem Tod entsprechend Ihrem Willen erfolgt. Dabei sollten Sie die Nachfolgeregelung möglichst so ausgestalten, dass sich diese Maßnahmen schnell, unkompliziert und rechtssicher durchführen lassen.
Warum ist eine Nachfolgeregelung wichtig?
Eine explizite Regelung der Nachfolge kann Prozesse beschleunigen, Unklarheiten vermeiden helfen und vor Vermögensverlusten schützen. So steht zwar Ihren Erben grundsätzlich der Inhalt des von Ihnen gemieteten Schließfachs zu. Ohne eine geeignete Nachfolgeregelung können unnötig hohe Kosten für zum Beispiel Rechtsabklärungen oder – bei fehlender Schlüsselübergabe – das Aufbohren des Fachs anfallen oder es kann die Zeitspanne, nach der diese auf den Schließfachinhalt zugreifen können, ziemlich lang sein. Dadurch drohen Verluste – etwa, wenn der Wert eingelagerter Vermögensgegenstände abnimmt oder sich zu verringern droht, Ihre Erben aber nicht reagieren können, weil Sie noch keinen vollen Zugriff darauf haben. Ein Beispiel dafür sind die Kursschwankungen bei volatilen Kryptowährungen, die möglicherweise auf Festplatten bzw. Wallets im Schließfach lagern. Zudem drohen ohne explizite Verfügungen in Nachlassangelegenheiten oft Erbstreitigkeiten.
Was passiert nach dem Tod des Mieters eines Schließfachs mit diesem und dessen Inhalt?
Unternehmen, die Schließfächer vermieten, sind jedem Kunden und dessen Eigentum generell verpflichtet. Deswegen hat es für sie auch höchste Priorität, alle eingelagerten Gegenstände für den jeweiligen Eigentümer sicher zu verwahren. Erfahren diese Firmen vom Tod des Schließfachmieters, sperren sie deshalb zunächst den Zugang zum angemieteten Schließfach vorübergehend. Dadurch stellen die Unternehmen sicher, dass unautorisierte Personen keinen Zugriff auf das Tresorfach und dessen Inhalt erhalten.
Anschließend gilt es zu klären und zu überprüfen, wem der Schließfachinhalt bzw. der Zugriff darauf zusteht. Ein solcher Vorgang kann bei unklarer Erbfolge und -streitigkeiten auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Währenddessen bleiben alle im Tresorfach gelagerten Gegenstände sicher verwahrt. Zugang erhalten schließlich die Personen, die sich ausweisen und als Erben legitimieren können. Viele Lageranbieter ermöglichen den Erben im Anschluss auch eine Schließfachübernahme, sodass diese die neuen Mieter des Schließfachs werden können.
Schritte zur effektiven Planung der Nachfolgeregelung
Die bestmögliche Planung einer Nachfolgeregelung sollte mehrere Schritte umfassen. Von besonderer Bedeutung sind dabei:
- Testament oder Erbvertrag gestalten
- Vollmachten erteilen
- Personen informieren
- Geeignete Schlüsselaufbewahrung
Testament oder Erbvertrag gestalten
Sie sollten Ihr Schließfach zunächst in einem Testament oder Erbvertrag entsprechend berücksichtigen. Am besten legen Sie hier eindeutig fest, wer den Schließfachinhalt oder welche Teile davon nach Ihrem Ableben erhalten soll. Treffen Sie keine entsprechenden Vorkehrungen, greifen nach Ihrem Tod die gesetzlichen Regelungen an Ihrem Wohnort. Da diese jedoch nicht vorschreiben, wer was erbt, sind bei mehreren Erben bzw. Erbengemeinschaften Streitigkeiten vorprogrammiert. Sie können durch die passende Gestaltung von Testament oder Erbvertrag die Gefahr eines Zwists zwischen den Erben reduzieren. Zudem haben Sie durch Regelungen die Möglichkeit, den für Ihre Vertrauten unangenehmen Prozess zu beschleunigen und Ihnen den Zugriff auf den Schließfachinhalt zu erleichtern.
Vollmachten erteilen
Bis alle nötigen Papiere für den Antritt des Erbes vorliegen, kann einige Zeit vergehen. Das ist besonders dann problematisch, wenn zuvor der Zugriff auf den Schließfachinhalt geboten ist. Eine Vollmacht kann leider nicht die Sperrung des Faches umgehen. Um aber bereits im Vorfeld bei schweren oder komplizierten Erkrankungen zu unterstützen, können Sie Ihren Vertrauten Vollmachten erteilen. Generell können Sie sowohl eine Einzelvollmacht als auch Kollektivvollmacht erteilen. Im Idealfall erfragen Sie direkt beim Schließfachanbieter die Möglichkeiten für die Bevollmächtigung. Dieser unterstützt Sie gerne mit dem notwendigen Wissen und der breiten Erfahrung, welche Vollmacht sinnvoll ist. Fragen sie ebenfalls nach, ob der Schliessfachanbieter eigene Formulare für die Erteilung von Vollmachten hat.
Personen informieren
Wenn niemand von der Existenz Ihres Schließfachs und Ihren Wünschen weiß, kann das problematisch sein. Denn so verstreicht wahrscheinlich wertvolle Zeit, bis Ihre Erben über das Erbe verfügen können. Womöglich kommt erst nach Wochen, Monaten oder – in außergewöhnlichen Fällen – noch sehr viel später heraus, dass der Erblasser ein Schließfach angemietet hatte. Deswegen sollten Sie auf jeden Fall die Erben über die Existenz des Schließfachs, dessen Standort sowie die enthaltenen Wertgegenstände informieren. Das ist sowohl persönlich als auch durch entsprechende Hinweise im Testament oder Erbvertrag möglich.
Geeignete Schlüsselaufbewahrung
Für den Zugang zum Schließfach ist der passende Schlüssel oder Code erforderlich. Diesen sollten Sie an einem geeigneten Ort aufbewahren oder den Code entsprechend hinterlegen. Der Aufbewahrungsort sollte nicht nur möglichst sicher sein, damit sich Unbefugte keinen Zugang zum Schließfach verschaffen können. Sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Erben wissen, wo sich der Schlüssel oder Code befindet. In diesem Zusammenhang bietet sich die Aufbewahrung bei Ihrem Notar an. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass bei einem Schlüsselverlust Spezialunternehmen das Schloss des Schließfachs für Erben im Beisein einer vom Lageranbieter bevollmächtigten Person öffnen. Dieses nimmt aber zusätzliche Zeit in Anspruch und ist mit weiteren Kosten verbunden.
Welche Unterlagen benötigen Erben für den Zugriff auf das Schließfach?
Im Falle des Ablebens sind eine Reihe von verschiedenen Dokumenten erforderlich, damit Erben Zugriff auf den Schließfachinhalt erhalten. Zunächst muss ein Nachweis über den Tod des Vertragspartners vorliegen. Dazu dient in der Regel dessen Sterbeurkunde. Hier ist die Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie erforderlich.
Zusätzlich ist die Vorlage eines Erbnachweises notwendig. Dazu dient in Deutschland in der Regel der sogenannte Erbschein. Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument, das die Erbstellung bestimmter Personen bescheinigt. Die Ausstellung erfolgt durch das örtliche Amtsgericht, das die Funktion als Nachlassgericht übernimmt.
Außerdem müssen berechtigte Personen einen Identitätsnachweis erbringen. Das ist grundsätzlich auch bei Vollmachten erforderlich. Als Identitätsnachweis gelten der Personalausweis oder der Reisepass, da diese die Identität der Bevollmächtigten zweifelsfrei bestätigen. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese gültig und nicht abgelaufen sind.
Typische Fallstricke bei der Nachfolgeregelung
Wenn Sie die bisherigen Ausführungen berücksichtigen, dürften Sie die meisten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer Nachfolgeregelung für Ihr Schließfach umschiffen können. Wir wollen aber noch kurz auf einige typische Fallstricke eingehen, die oft in Zusammenhang mit einer Nachfolgeregelung drohen.
Erbengemeinschaften
Wenn mehrere Menschen zusammen einen Nachlass erben, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Betrifft diese ein Schließfach des Erblassers, darf grundsätzlich kein Miterbe allein auf dieses zugreifen. Sowohl für den Zugang zum Schließfach als auch für Verfügungen über die Verwertung des Inhalts müssen vielmehr alle Miterben zustimmen. Diese können natürlich ebenso entsprechende Vollmachten erteilen. Ist ein Miterbe bereits Mitnutzer des Schließfachs, darf er dennoch nichts daraus entnehmen. Fehlt eine Inventarliste, ist der Nachweis eines Missbrauchs allerdings oft nahezu unmöglich.
Testament im Schließfach
Sie sollten das Testament an einem sicheren Ort aufbewahren, und ein Schließfach bietet natürlich grundsätzlich eine hohe Sicherheit. Dennoch ist es keine gute Idee, das Testament im Schließfach zu hinterlegen. Denn durch die obligatorische Schließfachsperrung nach dem Tod des Vertragspartners ist das Schließfach (erst einmal) nicht zugänglich und unter Umständen nicht einmal auffindbar, obwohl es entscheidende Regelungen für den Nachlass enthält. Hinterlegen Sie deshalb Ihr Testament am besten bei einem Notar oder Nachlassgericht und bewahren Sie höchstens eine Kopie im Schließfach auf.
Unklare oder ungültige Vollmachten
Probleme entstehen immer wieder durch unklar formulierte oder ungültige Vollmachten. So gab es bereits Fälle, in denen Banken Vollmachten nicht anerkannt haben – beispielsweise, weil aus dem Vollmachtstext nicht (klar genug) hervorging, dass diese über den Tod des Verstorbenen hinaus gültig sein soll. Zudem verweigerte eine Bank zunächst den Zugriff, weil eine bekannte und hinterlegte Vollmacht zwar sämtliche Konten und Depots des Verstorbenen, aber nicht explizit dessen Schließfach abdeckte. Letzteres kann bei spezialisierten Schließfachanbietern natürlich nicht passieren, da hier die Schließfachvermietung das eigentliche Geschäftsfeld darstellt. Achten Sie darauf, dass sie die Vollmachtsvorlagen des Lageranbieters nutzen und diesem die zusätzlich notwendigen Unterlagen für die Erteilung der Vollmacht vollständig übergeben haben. Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nicht die Sperrung des Schließfaches im Todesfall umgehen kann.
Wartezeiten durch erforderliche Übersetzung oder fehlende Anerkennung von Dokumenten
Schließfachanbieter sind generell dazu verpflichtet, Erben den Zugang zum Schließfach zu gewähren, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige Banken und Unternehmen erkennen allerdings Dokumente möglicherweise nicht (sofort) an. Befinden sich die Schließfächer im Ausland, kann etwa zunächst eine beglaubigte Übersetzung von eingereichten Unterlagen erforderlich sein. Das kostet Zeit und Geld. Bei Schließfächern im deutschsprachigen Ausland wie in Liechtenstein oder in der Schweiz fällt diese Sprachbarriere glücklicherweise weg. Es empfiehlt sich dennoch, Vorkehrungen zu treffen und beim jeweiligen Schließfachanbieter vorab Erkundigungen einzuholen.
Zusammenfassung: Nachfolgeregelung für ein Schließfach richtig planen
- Eine Nachfolgeregelung enthält Vorkehrungen, die gelten sollen, wenn eine Person verstirbt oder geschäftsunfähig wird.
- Eine solche Regelung ist wichtig, da sie vor Vermögensverlusten schützen, Prozesse beschleunigen und Unklarheiten vermeiden helfen kann.
- Nach dem Tod des Mieters eines Schließfachs sperrt der Anbieter den Zugang zu diesem routinemäßig und verwahrt den Inhalt sicher, bis die Rechtslage und (Erb-)Nachfolge geklärt ist.
- Die Planung der Nachfolge in Bezug auf ein Schließfach sollte die Gestaltung von Testament bzw. Erbvertrag, die Erteilung von Vollmachten, die Information betroffener Personen sowie eine geeignete Aufbewahrung der Schließfachschlüssel oder Codes beinhalten.
- Für den Zugang zum Schließfach benötigen Erben die Sterbeurkunde des Vertragspartners, einen Erbnachweis sowie einen Identitätsnachweis.
- Typische Fallstricke sind uneinige Erbgemeinschaften, im Schließfach aufbewahrte Originaltestamente und mögliche Verzögerungen.
Veröffentlicht: 10. Juli 2025
Aktualisiert: 15. Juli 2025